KFZ-Kennzeichnung: Reflektierende Hubladebühnen-Warnmarkierung

§ 53 b StVZO schreibt vor, dass ab dem 01.01.1993 Hubladebühnen und ähnliche Einrichtungen an Fahrzeugen während des Betriebs durch gelbe Blinkleuchten und mindestens nach hinten wirkende retroreflektierende rot-weiße Hubladebühnen Warnmarkierungenen kenntlich gemacht sein müssen. Unsere Hubladebühnen Warnmarkierungen sind standardmäßig ausgerüstet mit einer Wechselhalterung, die dauerhaft an der Hubladebühne (Ladebordwand) befestigt wird.

Hier erfahren Sie mehr über dieses und weitere KFZ-Kennzeichnung.
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